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Punktwert
Hier gemeint der Punktwert der GOZ. Der Punktwert ist ein Größe, die zur Anpassung der Honorierung über die Zeit (Inflationsausgleich) gedacht ist. Steigt er, steigt auch das Honorar. Das ist im Falle der GOZ seit 1988 nicht mehr geschehen, da dies der Gesetzgeber verweigert, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet wäre.
Sozialgesetzbuch (Nummer) V
Darin legt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen fest. Das System unterliegt also dem permanenten Zugriff durch die Politik. Die Regelungen sind daher oft politischer Willkür und Kalkül ausgesetzt.
Entgegen vielen Beteuerungen von Politiker/innen und Verwaltungsbeschäftigter ist der Leistungskatalog weder vollumfänglich (die GKV zahlt nicht alles medizinisch Sinnvolle) noch uneingeschränkt (vieles wird nur übernommen, wenn scharf definierte Bedingungen erfüllt sind).
Mehrkostenvereinbarung
Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V z. B. als Zuzahlung für Kunststofffüllungen
Gebührenordnung für Zahnärzt/innen
Sie ist eine staatliche „Preisliste“ mit gewissen Variablen. Sie gilt immer, wenn nicht ein Bundesgesetz andere Regelungen vorsieht (wie z. B. bei gesetzlichen Versicherten den BEMA).
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Das ist die „Preisliste“ für gesetzliche Krankenkassen. Er legt fest, was eine Krankenkasse für Behandlungen eines/r Versicherten bezahlen soll.
Private Krankenversicherung (PKV)
Da sind tatsächlich Versicherungsunternehmen, die Risiken per Vertrag absichern (man weiß also, was man bekommt und der Vertrag ist kündbar), allerdings gewinnorientiert arbeiten. Nach Einnahme der Beiträge und Übernahme der Kosten muss ein betriebswirtschaftlicher Gewinn stehen. Die PKV hat daher Interesse an niedrigen Ausgaben, was oft zu Einschränkungen im Vertrag oder Schwierigkeiten bei Erstattungen führt: Auch hier gilt wieder das Gesetz von Ruskin.
Freie Vereinbarung einer Honorierung
Freie Vereinbarung einer Honorierung nach § 2,1 der GOZ
Mit ihr können mithilfe eines Faktors zwischen Zahnarzt/ Zahnärztin und Patient/in Preise vereinbart werden.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Dieser Begriff ist eigentlich irreführend. Denn diese Körperschaften funktionieren nicht nach dem Versicherungsprinzip. Es ist eher eine Sammelkasse, in die eingezahlt und aus der entnommen wird. Das SGB V ersetzt hier einen Versicherungsvertrag.
CalcuDent setzt die Kampagne der BundesZahnÄrzteKammer für eine gerechte Honorierung in der GOZ um. Mehr zu den GOZ-Honorarvereinbarungen unter www.goz-honorarvereinbarung.de