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Funktionen
für Ihre Praxis

Optimierung Ihres
Praxis­stunden­honorars

Berechnen Sie Ihr Honorar präzise und effizient mit unserer benutzerfreundlichen App.

Einfache Kalkulation
für alle Leistungen

Kalkulieren Sie schnell und genau Einzelleistungen sowie vorgefertigte und individuelle Leistungskomplexe.

Automatische Erstellung
von Patienten­verein­barungen

Generieren Sie mühelos klare und professionelle Vereinbarungen für Ihre PatientInnen.

Hard Facts & Features

  • Keine Installation notwendig, Sie können sofort loslegen
  • Browser-Anwendung
  • Kompatibel mit allen aktuellen Betriebs­systemen
  • Lauffähig auf allen Endgeräten
  • Optimiert für Laptops und Tablets
  • Daten werden in Europa gehostet
  • Tägliche Backups
  • Mandantenfähig
  • Schnelle Übersicht über rentable und unrentable Leistungen der GOZ
  • Umfangreiche Vorlagen für Komplexleistungen wie DAR und Endo

Neue Möglichkeiten

Funktionen, die weit über einfache Vorlagen hinausgehen

Praxisstammdaten zentral und übersichtlich

Kein wiederholtes Eingeben mehr, keine doppelten Daten – alles zentral und übersichtlich an einem Ort.

Ihr Praxisstundenhonorar schnell und präzise berechnet

Viele lassen ihr Stundenhonorar vom Steuerberater berechnen. Eine intuitive Eingabemaske in der CalcuDent-App ermöglicht es Ihnen, alle wichtigen Rahmendaten selbst einzugeben – für erfolgreiche und wirtschaftliche Preise.

Individuelle Vereinbarung

Rechtssichere Vereinbarungen nach §28 SGB V, §8 Abs. 7 BMZVZ oder §2 Abs. 1 GOZ. Ob Einzelleistungen oder komplexe Behandlungen – CalcuDent berücksichtigt Ihre individuellen Praxisdaten und Zeitaufwände. Am Ende erhalten Sie klare Vereinbarungen für Routinebehandlungen, die profitabel und transparent sind.

Hier punkten Sie mit CalcuDent

Überzeugen Sie sich selbst

Wirtschaftliche ­Planungssicherheit
Durch die individuelle Kalkulation jeder Leistung der Zahnheilkunde wird der wirtschaftliche Betrieb Ihrer Praxis planbar und rentabel.
Leistungsanalyse und ­Optimierung
Mit CalcuDent können Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Leistungen und Behandlungen analysieren und identifizieren, was sich lohnt und was defizitär ist.
Effiziente Nutzung der GOZ

CalcuDent setzt die Kampagne der BundesZahnÄrzteKammer für eine gerechte Honorierung in der GOZ um.

In diesem Zusammenhang erleichtert und beschleunigt CalcuDent Ihnen die Nutzung des §2, Abs.1 der GOZ und nimmt Ihnen die individuelle Kalkulation der Beträge und Faktoren sowie die automatische Erstellung rechtssicherer Vertragsvorlagen ab.

Alles auf Basis Ihrer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
CalcuDent schafft Unabhängigkeit von wirtschaftlichem Druck bei der medizinischen Beratung, insbesondere bei kostenintensiven Leistungsbereichen wie Zahnersatz oder Implantologie. Dies ermöglicht eine wirklich individuelle und unabhängige Beratung, die das Beste für den Patienten im Fokus hat.
Etablierung als Trustmarke
CalcuDent unterstützt Sie bei der Umsetzung betriebswirtschaftlicher Preise und bietet ein Netzwerk von Anwendern sowie CalcuDent selbst als unabhängigen Informations-Partner.

Einrichten?
Schritt-für-Schritt

In vier Schritten vom Abschließen Ihres Abos bis zum Einsatz bei ihren PatientInnen.
So einfach geht´s:
Schritt 1:
Abo abschließen
Ihre Praxis möchte die individuelle Berechnung über CalcuDent nutzen? Im ersten Schritt klicken Sie den Button „Abo abschließen“.
Schritt 2:
Konto erstellen
Geben Sie die Daten ihrer Praxis ein, um ein Konto zu erstellen.
Schritt 3:
Leistungskomplexe generieren
Geben Sie nur einmal den Zeitbedarf für ihre Leistungen der GOZ sowie den Zeitbedarf für vorgefertigte Leistungskomplexe ein und erstellen sie sich einen indivudelle Leistungskomplexe.
Schritt 4:
Bei PatientInnen einsetzen
Aus diesen Angaben werden automatisch Dokumente erstellt, die Sie speichern oder drucken können. Diese Formulare dienen dann zur Beratung und Vereinbarung mit den Patienten.
CalcuDent verbessert Ihr PatientInnen-Verhältnis

transparente Aufklärung

Die Aufklärungsarbeit leisten wir.
Alle Infos kompakt zusammengefasst unter: www.calcudent.info

nachhaltige, faire Preisgestaltung

Es zeigt, dass CalcuDent-Praxen großen Wert auf eine nachhaltige und faire Preisgestaltung legen.

einzigartig

CalcuDent ist einzigartig, da es von einem niedergelassenen Zahnarzt entwickelt wurde und seit Jahren erfolgreich in der Praxis erprobt wird.
    Portrait von ZA Markus Ludolph
    Dortmund
    ZA Markus Ludolph

    Meine Arbeit wird vereinfacht und ich kann die ersparte Zeit für meine Patienten nutzen.

      Portrait von Dr. Bodo Ulrich
      Dr. Bodo Ulrich
      Stuttgart

      CalcuDent ist ein perfektes Tool, um stundensatzbasiert individuelle Mehrkostenvereeinbarungen zu generieren!

      Portrait von ZA Markus Ludolph
      ZA Markus Ludolph
      Dortmund

      Meine Arbeit wird vereinfacht und ich kann die ersparte Zeit für meine Patienten nutzen.

      Portrait von ZÄ Elena Lingl
      ZÄ Elena Lingl
      Rohrbach

      Endlich habe ich Sicherheit, dass die Beträge, die ich meinen Patienten in Rechnung stelle, auch tatsächlich für mich wirtschaftlich sind. Und mit der Jahreswechselfunktion wird das auch fürs nächste Jahr gleich angepasst!

        CalcuDent macht für Sie
        auch so einen Unterschied?

        Wir freuen uns auf Ihr Feedback!


        Rechtliches

        CalcuDent macht für Sie
        auch so einen Unterschied?

        Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

        Punktwert

        Hier gemeint der Punktwert der GOZ.
        Der Punktwert ist ein Größe, die zur Anpassung der Honorierung über die Zeit (Inflationsausgleich) gedacht ist. Steigt er, steigt auch das Honorar. Das ist im Falle der GOZ seit 1988 nicht mehr geschehen, da dies der Gesetzgeber verweigert, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet wäre.

        Sozialgesetzbuch (Nummer) V

        Darin legt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen fest. Das System unterliegt also dem permanenten Zugriff durch die Politik. Die Regelungen sind daher oft politischer Willkür und Kalkül ausgesetzt.

        Entgegen vielen Beteuerungen von Politiker/innen und Verwaltungsbeschäftigter ist der Leistungskatalog weder vollumfänglich (die GKV zahlt nicht alles medizinisch Sinnvolle) noch uneingeschränkt (vieles wird nur übernommen, wenn scharf definierte Bedingungen erfüllt sind).

        Mehrkostenvereinbarung

        Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V z. B. als Zuzahlung für Kunststofffüllungen

        Gebührenordnung für Zahnärzt/innen

        Sie ist eine staatliche „Preisliste“ mit gewissen Variablen. Sie gilt immer, wenn nicht ein Bundesgesetz andere Regelungen vorsieht (wie z. B. bei gesetzlichen Versicherten den BEMA).

        Einheitlicher Bewertungsmaßstab

        Das ist die „Preisliste“ für gesetzliche Krankenkassen. Er legt fest, was eine Krankenkasse für Behandlungen eines/r Versicherten bezahlen soll.

        Private Krankenversicherung (PKV)

        Da sind tatsächlich Versicherungsunternehmen, die Risiken per Vertrag absichern (man weiß also, was man bekommt und der Vertrag ist kündbar), allerdings gewinnorientiert arbeiten. Nach Einnahme der Beiträge und Übernahme der Kosten muss ein betriebswirtschaftlicher Gewinn stehen. Die PKV hat daher Interesse an niedrigen Ausgaben, was oft zu Einschränkungen im Vertrag oder Schwierigkeiten bei Erstattungen führt: Auch hier gilt wieder das Gesetz von Ruskin.

        Freie Vereinbarung einer Honorierung

        Freie Vereinbarung einer Honorierung nach § 2,1 der GOZ

        Mit ihr können mithilfe eines Faktors zwischen Zahnarzt/ Zahnärztin und Patient/in Preise vereinbart werden.

        Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

        Dieser Begriff ist eigentlich irreführend. Denn diese Körperschaften funktionieren nicht nach dem Versicherungsprinzip. Es ist eher eine Sammelkasse, in die eingezahlt und aus der entnommen wird. Das SGB V ersetzt hier einen Versicherungsvertrag.


        CalcuDent setzt die Kampagne der BundesZahnÄrzteKammer für eine gerechte Honorierung in der GOZ um.
        Mehr zu den GOZ-Honorarvereinbarungen unter www.goz-honorarvereinbarung.de