Zum Hauptinhalt springen

AGB

Stand 11/24

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Software CalcuDent (im Folgenden „Software“) ist eine spezialisierte Software für Zahnärzte und Zahnarztpraxen zur   Ermittlung eines notwendigen Betriebsergebnisses auf der Basis eines durchschnittlichen Stundensatzes unter Bezugnahme auf die Kostenstruktur der Praxis und die Gewinnerwartung des Praxisbetreibers. Zahnärzte können mit der Software auf der Basis der Ermittlung auch rechtskonforme Honorarvereinbarungen mit ihren Patienten erstellen.

1.2. Der Anbieter der Software ist CalcuDent GmbH, Passau, im Folgenden „Anbieter“ genannt. Die Nutzung der Software durch lizensierte Zahnärzte unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


  1. Nutzungsrecht und Lizenzbedingungen

2.1. Der Anbieter gewährt dem Zahnarzt (im Folgenden „Nutzer“) ein einfaches, nicht-exklusives, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen seines Praxisbetriebes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2.2. Die Nutzung der Software ist ausschließlich für lizenzierte Zahnärzte vorgesehen. Die Überlassung an Dritte innerhalb und außerhalb Deutschlands ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.


  1. Pflichten des Nutzers

3.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen, insbesondere seiner berufsrechtlichen Bestimmungen und für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Das Risiko etwaiger Rechtsverstöße in diesem Zusammenhang trägt ausschließlich der Nutzer.

3.2. Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in die Software eingegebenen Daten verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder finanzielle Verluste, die durch fehlerhafte Eingaben entstehen.

3.3. Der Nutzer ist für die rechtskonforme Umsetzung der Honorarvereinbarungen verantwortlich und hat die Software ausschließlich als Hilfsmittel einzusetzen.


  1. Verfügbarkeit und Haftung

4.1. Der Anbieter ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Nutzung besteht jedoch nicht.

4.2. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für finanzielle oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der Berechnungs- und Honorarvereinbarungsfunktion der Software ergeben.


  1. Datenschutz

5.1. Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Software> geregelt.

5.2. Der Nutzer verpflichtet sich Patientendaten ausschließlich im Rahmen der für ihn geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Zugang zu diesen Daten erhalten.


  1. Kosten und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Die Kosten und Gebühren werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss durch die jeweils aktuelle Preisliste bekannt gegeben.

6.2. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus per PayPal. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.


  1. Updates und Wartung

7.1. Der Anbieter ist berechtigt, regelmäßig Updates und Verbesserungen der Software bereitzustellen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität der Software, da sich die Funktionen der Software im Rahmen der Updates ändern können.

7.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten an der Software durchzuführen, die möglicherweise die Verfügbarkeit der Software beeinflussen. Der Anbieter wird den Nutzer hierüber rechtzeitig informieren.


  1. Laufzeit und Kündigung

8.1. Der Vertrag zur Nutzung der Software wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

8.2. Der Anbieter kann den Vertrag bei Verstößen gegen die AGB, insbesondere auch bei Verzug, außerordentlich kündigen.


  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Nutzer Kaufmann ist.


  1. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 


Rechtliches

CalcuDent macht für Sie
auch so einen Unterschied?

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Punktwert

Hier gemeint der Punktwert der GOZ.
Der Punktwert ist ein Größe, die zur Anpassung der Honorierung über die Zeit (Inflationsausgleich) gedacht ist. Steigt er, steigt auch das Honorar. Das ist im Falle der GOZ seit 1988 nicht mehr geschehen, da dies der Gesetzgeber verweigert, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet wäre.

Sozialgesetzbuch (Nummer) V

Darin legt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen fest. Das System unterliegt also dem permanenten Zugriff durch die Politik. Die Regelungen sind daher oft politischer Willkür und Kalkül ausgesetzt.

Entgegen vielen Beteuerungen von Politiker/innen und Verwaltungsbeschäftigter ist der Leistungskatalog weder vollumfänglich (die GKV zahlt nicht alles medizinisch Sinnvolle) noch uneingeschränkt (vieles wird nur übernommen, wenn scharf definierte Bedingungen erfüllt sind).

Mehrkostenvereinbarung

Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V z. B. als Zuzahlung für Kunststofffüllungen

Gebührenordnung für Zahnärzt/innen

Sie ist eine staatliche „Preisliste“ mit gewissen Variablen. Sie gilt immer, wenn nicht ein Bundesgesetz andere Regelungen vorsieht (wie z. B. bei gesetzlichen Versicherten den BEMA).

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Das ist die „Preisliste“ für gesetzliche Krankenkassen. Er legt fest, was eine Krankenkasse für Behandlungen eines/r Versicherten bezahlen soll.

Private Krankenversicherung (PKV)

Da sind tatsächlich Versicherungsunternehmen, die Risiken per Vertrag absichern (man weiß also, was man bekommt und der Vertrag ist kündbar), allerdings gewinnorientiert arbeiten. Nach Einnahme der Beiträge und Übernahme der Kosten muss ein betriebswirtschaftlicher Gewinn stehen. Die PKV hat daher Interesse an niedrigen Ausgaben, was oft zu Einschränkungen im Vertrag oder Schwierigkeiten bei Erstattungen führt: Auch hier gilt wieder das Gesetz von Ruskin.

Freie Vereinbarung einer Honorierung

Freie Vereinbarung einer Honorierung nach § 2,1 der GOZ

Mit ihr können mithilfe eines Faktors zwischen Zahnarzt/ Zahnärztin und Patient/in Preise vereinbart werden.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Dieser Begriff ist eigentlich irreführend. Denn diese Körperschaften funktionieren nicht nach dem Versicherungsprinzip. Es ist eher eine Sammelkasse, in die eingezahlt und aus der entnommen wird. Das SGB V ersetzt hier einen Versicherungsvertrag.


CalcuDent setzt die Kampagne der BundesZahnÄrzteKammer für eine gerechte Honorierung in der GOZ um.
Mehr zu den GOZ-Honorarvereinbarungen unter www.goz-honorarvereinbarung.de